____ATELIER FÜR KUNST-RESTAURIERUNG BACHER TILLMANNS____

____DIENSTLEISTUNGEN____

 

 

 

Wenn ein Kunstwerk im Atelier eintritt, werden die nötigen Untersuchungen durchgeführt, um den Schadenszustand des Objektes festzustellen. Dies umfasst das Studium des Kunstwerkes in allen seinem geschichtlichen Phasen, unter Berücksichtigung seines Umfeldes, seiner Materialien, seiner Beschädigungen und ihrer Ursachen.

Es wird eine Bestandsaufnahme aller Schäden erstellt, um die Symptome und ihre Ursachen zu verstehen.

 

Anhand der Untersuchungsergebnisse wird das Atelier geeignete Konservierungsmassnahmen vorschlagen, welche die Erhaltung des Objektes am besten gewährleisten. Es kann sich um präventive oder kurative Konservierungen, sowie Restaurierungsmassnahmen handeln.

Diese Vorschläge werden in Form von einem Kostenvoranschlag unterbreitet.


Die präventive Konservierung umfasst Massnahmen, welche das Schadensrisiko für das Kunstwerk minimieren. Das Ziel ist, die Beseitigung der Schadensfaktoren, ohne direkt mit dem Objekt in Kontakt zu kommen, sondern mit der Umwelt und Art mit welcher mit dem Objekt umgegangen wird. Beispielsweise:


  • Optimale Erhaltungsbedingungen, in stabilen Klimabedingungen (Temperatur und Luftfeuchte), eine für die Fragilität des Objektes geeignete Handhabung und Transport, angepasste Lagerung und Ausstellung der Güter, mit schwachen UV-Emissionen der Beleuchtungen.
  • Das Anbringen eines Rückseitenschutzes auf der Rückseite von Leinwändgemälden mildert die klimatischen Schwankungen und die durch Transporte verursachte Schwingungen, Faktoren  die zu grossen Schäden am Objekt führen können.

 

 

Kurative Konservierungsmassnahmen erlauben eine Verlangsamung des Alterungsprozesses, z. B.:


  • Eine verformte oder gerissene Leinwand kann durch Befeuchten und/oder durch ein neues Anspannen des Gewebes planiert werden. Löcher und Risse können mit Intarsien gleicher Bindungen geschlossen werden. Neue angeklebte oder genähte Leinwandränder ersetzen schwach gewordene oder gerissene Ränder. 

 

  • Bei Abblätterung oder Schollenbildung der Malschichtoberfläche kann eine Fixierung dieser Zonen nötig sein, um die Kohäsion am Bildträger (Leinwand, Holz, Putz) wieder herzustellen und den Abbauprozess zu verlangsamen, oder gar zu stoppen. 

 

  • Wenn Substanz fehlt spricht man von Fehlstellen: das Kitten solcher Fehlstellen konsolidiert gleichzeitig die daneben liegende Originalsubstanz, darf aber nie auf der ursprünglichen Malschicht liegen.

 

  • Alte Retuschen werden entfernt, falls sie sich im Vergleich zum Original stark farblich verändert haben, oder deren Oberfläche Krakelee und Spannung aufweist oder wenn sie die originale Malschicht überdecken.

  • Firnisse und Übermalungen können Spannungen auf der originalen Malschicht eines Objekts erzeugen. In diesen Fälle können eine Oberflächereinigung, oder sogar das Entfernen dieser Schichten, wichtige kurative Konservierungsmassnahmen sein.

  • Bei von Holzschädlingen befallenen Objekten kann eine Konsolidierung durch Imprägnierung sowie eine eventuelle Kittung der Fluglöcher weitere Schäden verhindern. 

 


Restaurierungsmassnahmen sind vor allem ästhetische Massnahmen, die beitragen, dem Objekt seine Lesbarkeit zurückzugeben, unter Berücksichtigung seiner Integrität. Die Restaurierung bringt die noch vorhandene Substanz des Kunstwerkes zur Geltung.

  

  • Eine Dünnung oder Entfernen einer vergilbten, oxydierten Firnisschicht kann die ursprünglichen Kontrasten und Farben eines Objekts ans Licht bringen. Eine Firnisdünnung ist vorzuziehen, wenn Voruntersuchungen am Objekt eine Veränderung der originalen unterliegenden Farben zeigen. 

  • Fehlstellen können mit Retuschen integriert werden. Je nach Art der Retouchen (mit tratteggio, pointillismus Technik oder mit illusionistischen Retuschen) können die Fehlstellen von Nah- oder Fernbetrachtung fast unsichtbar werden. Unter UV-Strahlungen sind sie hingegen wieder zu erkennen.

 


Diese Liste zeigt einen Überblick der möglichen Massnahmen in der Konservieren und Restaurieren von Kunstwerken. Sie ist jedoch nicht erschöpfend. Es ist darauf zu verweisen, dass jedes Objekt ein Unikat ist und benötigt daher gemäss seines Erhaltungszustands, seiner Materialität, Geschichte, Ausstellungsort, usw, ein spezifisches Vorgehen.


Alle am Objekt durchgeführte Massnahmen werden schriftlich und fotographisch dokumentiert. Der Ablauf verschiedener Untersuchungen, ihrer Resultate, die Vorschläge betreffend der Konservierung und/oder Restaurierung, die vorzunehmenden Interventionen und die benutzten Werkstoffe, werden in der Dokumentation detailliert erläutert und durch Bilder veranschaulicht.

 


VERONIQUE BACHER TILLMANNS

           Kons.-Rest. FH

         La Penterette 3

             CH-1595 Faoug

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